Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1914
BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71 (https://dejure.org/1972,1914)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1972 - IV B 118.71 (https://dejure.org/1972,1914)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1972 - IV B 118.71 (https://dejure.org/1972,1914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Berufungsurteils gerichteten Revision - Rechtsschutz gegen eine rechtsfehlerhafte Kostenentscheidung - Verteilung der Prozesskosten bei sofortiger Anerkennung des Anspruchs durch den Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 22.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71
    Ist hiernach die beabsichtigte Revision unzulässig (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1964 - BVerwG I B 155/156.64 - [Buchholz 310, § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 9]; Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 - Beschluß vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 19.68 - […
  • BVerwG, 09.05.1968 - IV B 19.68

    Zulässigkeit einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anspruch aus

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71
    Ist hiernach die beabsichtigte Revision unzulässig (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1964 - BVerwG I B 155/156.64 - [Buchholz 310, § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 9]; Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 22.67 - Beschluß vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 19.68 - […
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Daß der Beklagte kostenmäßig besser dagestanden hätte, wenn die Vorinstanz sich der von ihm zur Diskussion gestellten Rechtsauffassung angeschlossen hätte, eröffnet ihm, für sich genommen, keine Anfechtungsmöglichkeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nrn. 4 und 6).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Selbst wenn eine solche Kostenentscheidung in das Schlußurteil einbezogen wird, weil sich nur ein Teil der Hauptsache erledigt hat (Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Erledigung Nr. 16]), ist sie der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (Beschluß vom 31. August 1966 - BVerwG 1 B 32.66 - vgl. auch Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - [Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95

    Prüfungsrecht: Voraussetzungen für die Einvernahme der Prüfer eines Juristischen

    Sie macht nämlich einen Verfahrensfehler, die nach ihrer Meinung rechtsfehlerhafte Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der zu Unrecht § 155 Abs. 5 VwGO nicht angewandt habe, geltend (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der

    Etwaige Verfahrensfehler des Berufungsgerichts, die lediglich die Kostenentscheidung betreffen, fallen demnach nicht unter § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 5 B 85.90

    Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Ordnungsgemäße Wertermittlung -

    Wäre demzufolge die Revision, deren Zulassung der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreichen will, insoweit unzulässig, kann für das Begehren der Zulassung nichts anderes gelten (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - und vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 2.88 - ).
  • BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84

    Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines

    Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 5 B 84.90

    Pflicht zur Überprüfung der ermittelten Wertergebnisse für Grundstücke im

    Wäre demzufolge die Revision, deren Zulassung die Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreichen wollen, insoweit unzulässig, kann für das Begehren der Zulassung nichts anderes gelten (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - und vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 2.88 - ).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 2.88

    Anforderungen an einen Beschwerdeweg zum Bundesverwaltungsgericht bzgl. der

    Ist die mit der Nichtzulassungsbeschwerde begehrte Revision unzulässig, so muß gleiches für das Begehren der Zulassung gelten (Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - ).
  • BVerwG, 12.03.1975 - V B 102.73

    Rechtsmittel

    Soweit sie schließlich Mängel der Kostenentscheidung rügen, daß nämlich die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten nicht hälftig den Klägern und dem Beklagten auferlegt worden seien, können sie mit diesem Vortrag die Zulassung der Revision nicht erreichen, insbesondere nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG IV B 118.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 22.02.1974 - V CB 23.72

    Neuverteilung von Flurstücken - Wiederzuteilung eines Flurstücks - Nichtzulassung

    Soweit die Kläger schließlich eine fehlerhafte Kostenverteilung hinsichtlich der einerseits im Beschwerdeverfahren, andererseits im gerichtlichen Verfahren erledigten Beschwerdepunkte rügen, kann auch das nicht zur Zulassung der Revision führen, insbesondere nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG IV B 118.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 88]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht